Bedingungen

Bedingungen Campingunterkunft und Mietunterkunft Camping Noorderwaard-Texel Artikel 1: Begriffsbestimmungen In diesen Bedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. Mietunterkunft: die Unterkunft oder Campingausrüstung, die der Unternehmer durch einen Vertrag an den Urlauber vermietet. 2. Unternehmer: das Unternehmen, das den Platz anmietet Der Urlauber stellt zur Verfügung. 3. Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer eine Vereinbarung über den Ort getroffen hat. 4. Mitbewohner: die Person (en), die in der Vereinbarung angegeben sind. 5. Dritte: jede andere Person, die nicht der Urlauber und / oder seine Miturlauber ist. 6. Vereinbarter Preis: Die Gebühr, die für die Nutzung des Platzes gezahlt wird, ist hier anhand einer Preisliste anzugeben, was nicht im Preis enthalten ist. 7. informationen: schriftliche oder elektronisch übermittelte daten über die nutzung des gemieteten platzes und der campingausrüstung, die einrichtungen und die regeln für den aufenthalt. 8. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrages durch den Urlauber vor dem Beginn des Aufenthalts. Artikel 2: Vertragsinhalt 1. Der Unternehmer übergibt dem Urlauber zu Erholungszwecken, nicht zum ständigen Aufenthalt, eine Campingausrüstung des vereinbarten Typs oder Typs für den vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Preis. 2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber die schriftlichen Auskünfte zu erteilen, auf deren Grundlage der Vertrag auch vorab geschlossen wird. Der Unternehmer informiert den Urlauber immer rechtzeitig schriftlich über Änderungen. 3. Wenn die Informationen wesentlich von den Informationen abweichen, die bei Vertragsschluss angegeben wurden, hat der Urlauber das Recht, den Vertrag kostenlos zu kündigen. 4. Der Urlauber ist verpflichtet, die Vereinbarung und die Regeln in den Begleitinformationen einzuhalten. Er stellt sicher, dass Mitbesucher und / oder Dritte, die ihn besuchen und / oder bei ihm bleiben, die Vereinbarung und die Regeln in den Begleitinformationen einhalten. 5. Der Unternehmer geht davon aus, dass der Urlauber diesen Vertrag mit Zustimmung seines möglichen Partners abschließt. Artikel 3: Dauer und Ablauf des Vertrages Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Frist rechtswirksam, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Artikel 4: Preis und Preisänderung 1. Der Preis wird auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt geltenden Sätze vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt werden. 2. Führt eine Belastungserhöhung des Unternehmers nach Feststellung des vereinbarten Preises zu Mehrkosten infolge einer Erhöhung von Steuern und Abgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Platz, der Campingausrüstung oder dem Urlauber stehen, so können diese dem Unternehmer in Rechnung gestellt werden an den Urlauber weitergegeben werden, auch nach Vertragsschluss. Artikel 5: Zahlung 1. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Urlauber die Zahlungen in Euro unter Einhaltung der vereinbarten Bedingungen zu leisten. 2. a) Wird der Urlauber mehr als sechs Wochen vor dem Ankunftsdatum gebucht und kommt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Ankündigung seiner Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Ankündigung nach, so hat der Unternehmer das Recht den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises. b. Wenn sechs Wochen oder weniger vor dem Anreisetag gebucht wird und der Urlauber seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig oder ordnungsgemäß erfüllt hat, wird der Vertrag kraft Gesetzes gekündigt, wobei der Urlauber dem Unternehmer eine Entschädigung gemäß Artikel 6 Absatz 1 schuldet. Der Unternehmer hat den Urlauber vorab über die Folgen des Zahlungsverzuges zu informieren. 3. Wenn der Unternehmer nicht über den am Ankunftstag fälligen Gesamtbetrag verfügt, ist er berechtigt, dem Urlauber den Zugang zum Gelände zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises. 4. Die dem Unternehmer nach Inverzugsetzung zumutbaren außergerichtlichen Kosten trägt der Urlauber. Wurde der Gesamtbetrag nicht rechtzeitig bezahlt, wird der ausstehende Betrag nach schriftlicher Mitteilung mit dem gesetzlichen Zinssatz verrechnet. Artikel 6: Stornierung 1. Im Falle einer Stornierung zahlt der Urlauber dem Unternehmer eine Entschädigung. Dies entspricht: - bei Stornierung mehr als drei Monate vor dem Starttermin 15% des vereinbarten Preises; - bei Stornierung innerhalb von drei bis zwei Monaten vor dem Startdatum 50% des vereinbarten Preises; - bei Stornierung innerhalb von zwei bis einem Monat vor dem Starttermin 75% des vereinbarten Preises; - bei Stornierung innerhalb eines Monats vor dem Starttermin 90% des vereinbarten Preises; - bei Stornierung am Tag des Starttermins 100% des vereinbarten Preises. 2. Die Erstattung erfolgt anteilig nach Abzug der Verwaltungskosten, wenn der Platz auf Empfehlung des Urlaubers und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers für den gleichen Zeitraum oder einen Teil davon von einem Dritten reserviert wird. Artikel 7: Nutzung durch Dritte 1. Die Nutzung eines Mietstandorts mit Campingausrüstung und / oder des dazugehörigen Standorts durch Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Unternehmers gestattet. 2. An den Bestimmungsort können Bedingungen geknüpft werden, die vorher schriftlich niedergelegt werden müssen. Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Urlauber Der Urlauber schuldet den vollen Preis für den vereinbarten Tarifzeitraum. Artikel 9: Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung im Falle eines zurechenbaren Mangels und / oder einer rechtswidrigen Handlung 1. Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen: a) Wenn der Urlauber, Mitreisende und / oder Dritte Verpflichtungen aus der Vereinbarung, den Bestimmungen in den zugehörigen Informationen und / oder behördlichen Vorschriften, die trotz vorheriger schriftlicher Mahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß eingehalten werden oder in einem solchen Maße, dass nicht zu erwarten ist, dass die Standards des Unternehmers in Bezug auf Angemessenheit und Fairness eingehalten werden die Vereinbarung wird fortgesetzt; b. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung den Unternehmer und / oder Mitreisenden stört oder die gute Stimmung auf oder in unmittelbarer Nähe des Standortes beeinträchtigt; c. Handelt der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung aufgrund der Nutzung des Mietgeländes mit Campingausrüstung gegen den Bestimmungsort des Platzes; 2. Wenn der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Evakuierung wünscht, muss er dies dem Urlauber in einem persönlichen Brief mitteilen. In dringenden Fällen kann auf die schriftliche Mahnung verzichtet werden. 3. Nach der Absage muss der Urlauber sicherstellen, dass sein Mietplatz mit Campingausrüstung geräumt wurde und muss den Platz so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden, verlassen. 4. Der Urlauber bleibt grundsätzlich zur Zahlung des vereinbarten Tarifs verpflichtet. Artikel 10: Gesetzgebung und Vorschriften 1. Der Unternehmer muss zu jeder Zeit sicherstellen, dass die von ihm am Mietstandort aufgestellten Campingausrüstungen sowohl intern als auch extern alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, die die Regierung möglicherweise an die Campingausrüstung stellt oder nicht fragte. 2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsbestimmungen strikt einzuhalten. Er stellt auch sicher, dass Mitbesucher und / oder Dritte, die ihn besuchen und / oder bei ihm bleiben, die auf der Baustelle geltenden Sicherheitsbestimmungen strikt einhalten. Artikel 11: Instandhaltung und Bau 1. Der Unternehmer ist verpflichtet, das Erholungsgebiet und die zentralen Einrichtungen in einem guten Instandhaltungszustand zu halten. 2. Der Urlauber ist verpflichtet, den Mietplatz mit Campingausrüstung und die unmittelbare Umgebung in dem Zustand zu halten, in dem er ihn während der Vertragslaufzeit erhalten hat. 3. Es ist dem Urlauber, Mitreisenden und / oder Dritten nicht gestattet, im Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Büsche zu beschneiden oder sonstige Aktivitäten dieser Art auszuführen. Artikel 12: Haftung 1. Die gesetzliche Haftung des Unternehmers für andere Schäden als Personen- und Todesschäden ist auf maximal € 455.000 pro Veranstaltung begrenzt. Der Unternehmer ist verpflichtet, hierfür eine Versicherung abzuschließen. 2. Der Unternehmer haftet gegenüber dem Urlauber nicht für einen Unfall, Diebstahl oder Beschädigung seines Eigentums. 3. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Witterungsbedingungen oder sonstiger höherer Gewalt. 4. Der Unternehmer haftet für Störungen in den Versorgungsunternehmen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen. 5. Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch die Handlung oder Unterlassung von ihm, der (den) Mitperson (en) und / oder Dritten verursacht wurden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber entstanden sind, die mitleerende (n) und / oder dritte (n) Person (en) können zugeteilt werden. 6. Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Meldung von Belästigungen durch andere Urlauber durch den Urlauber geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Artikel 13: Streitbeilegung 1. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt niederländisches Recht. Nur ein Richter ist befugt, von diesen Streitigkeiten Kenntnis zu nehmen. 2. Streitigkeiten zwischen dem Urlauber und dem Unternehmer über den Abschluss oder die Durchführung des Vertrages, für den diese Bedingungen gelten, können sowohl vom Urlauber als auch vom Unternehmer gerichtlich vorgetragen werden, wenn der Urlauber seine Beschwerde innerhalb von zwei Tagen einreicht Wochen schriftlich an den Unternehmer. Danach muss der Urlauber den Rechtsstreit spätestens zwei Monate nach Einreichung seiner Beschwerde schriftlich unter Angabe der Namen und Anschriften des Urlauber und des Unternehmers sowie einer eindeutigen Beschreibung des Rechtsstreits und der Klage beim Gericht einreichen.
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